top of page

AGBs - Die Formalitäten

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3 der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, sofern nicht Art der Erkrankung oder Behandlung eine Mitteilung erforderlich machen. Ferner besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber weiteren medizinischen oder therapeutischen Fachkräften, Lehrkräften, Arbeitgebern und Versicherungen. Für den Fall der Auskunftserteilung bedarf es einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung. Auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr müssen schriftlich einer Entbindung der Schweigepflicht (auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten) zustimmen, sofern sie für einsichtsfähig befunden werden und kein therapeutischer Notfall oder eine sonstige Gefahrensituation vorliegt.

Ablauf

In einem Erstgespräch lernen wir uns etwas kennen und stellen fest, ob die "Chemie" zwischen uns stimmt, denn diese ist ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Therapie. Außerdem klären wir Ihr Anliegen, ihre Ziele und Bedürfnisse und Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, kann das Erstgespräch auch direkt übergehen in ein Anamnesegespräch und im Anschluss in die Erstellung eines Therapieplan, den wir gemeinsam besprechen und dann im Laufe der Therapie Schritt für Schritt umsetzen. 

Terminabsage

Wenn wir uns zu einer Zusammenarbeit entschieden haben, sind die vereinbarten Termine speziell für Sie reserviert. Falls Sie einen von diesen nicht wie vereinbart einhalten können, bitte ich Sie mir mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer zu kurzfristigen Absage - abgesehen von Notfällen - ein Ausfallhonorar in Höhe eines Sitzungshonorars in Rechnung stelle. 

Vorteile als Selbstzahler

Formalitäten spielen keine Rolle. Ihre Behandlung bleibt Privatsache! Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihrer Person. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse. So entstehen Ihnen keine späteren Nachteile bei der Berufswahl oder beim Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung. Sie können Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.

Alle Kassentherapeutinnen und Kassentherapeuten sind auf Grund Ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen an bestimmte Therapieverfahren gebunden.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich diesen vertraglichen Einschränkungen nicht und bin daher in der Entscheidung der Behandlungsmethodik frei—zu Ihrem Vorteil. Ergänzend zu den klassischen Verfahren kann ich daher für alle Klientinnen und Klienten ein individuell abgestimmtes und effektives Behandlungskonzept anbieten, unabhängig von vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen.

 

Kostenerstattung

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Mein Tipp: Fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Überbrückungszeit an. Dies ist möglich, wenn die Wartezeit für einen kassenzugelassenen Therapieplatz nachweislich mehrere Wochen oder gar Monate dauert, ist diese ggf. möglich. In einigen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als Überbrückung 5-10 Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie. 

Die Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung kann von privaten Krankenkassen und heilpraktischen Zusatzversicherungen anteilig oder ganz übernommen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen, da diese stark variieren.

bottom of page
Termin
online buchen
Doctolib